Wissenswertes & AGB
Allgemeines zum Hotel:
- 4-Sterne Burghotel über dem Neckar
- 31 Zimmer
- 4 helle Tagungs- und Veranstaltungsräume
- Ritterstube (24 Personen)
- Jagdzimmer (12 Personen)
- Götzenstube (50 Personen)
- Götzensaal (110 Personen)
- Standesamt im Schloss in Neckarzimmern
- Romantische Waldkapelle
- Burgbesichtigung
- Innovative Gastronomie und freundlicher Service
- Burghof unter der alten Kastanie und Sonnenterrasse mit fantastischem Blick über das Neckartal
- Panorama-Restaurant
- Entfernungen:
- 70 km zu Stuttgart
- 25 km zu Heilbronn
- 49 km zu Heidelberg
- 150 km zu Frankfurt
Hinweis für auswärtige Trauungen
Da die kirchliche Trauung in der Kirchengemeinde Neckarzimmern stattfindet, wird sie auch in das Neckarzimmerner Trauregister eingetragen.
Wir bitten die auswärtigen Geistlichen dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Unterlagen und das Blatt für die kirchliche Trauung aus dem Familienstammbuch dem Pfarramt Neckarzimmern umgehend nach der Trauung zugeht. nach dem Eintrag werden die Unterlagen sofort zurück gesandt.
Kontakte:
Rathaus ( Schloss / Standesamt ), Bürgermeister Christian Stuber
Tel.: 06261 9231-0
Pfarramt der Evangelischen Kirche
Tel.: 06261 2216
Pfarramt der Katholischen Kirche
Tel.: 06261 7233 oder 06261 2423
Veranstaltungen:
- Bei Ihrer Veranstaltung wird die Personenzahl zugrunde gelegt, die spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung genannt wurde.
- Das Hotel-Restaurant haftet nicht für Verluste/Diebstahl in den Zimmern und Gasträumen, sowie für Beschädigungen auf dem Hotelgelände und den Parkplätzen.
Geschäftsbedingungen:
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40 Prozent des Pensionspreises. - a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. - An- und Abreise, Bezug und Rückgabe der Hotelzimmer. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check in time) nicht vor 15.00 Uhr des
a) Anreisetages möglich, hat die Zimmerrückgabe (Checkout time) bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 22.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen.
b) Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. - Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
- Sollte aufgrund einer Corona Verordnung die Veranstaltung nicht stattfinden dürfen, werden die Bereistellungskosten berechnet.
- Bei einer Pandemie wird die Personenanzahl einer Veranstaltung durch die gesetzliche Corona Verordnung angepasst.
Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Angebote ungültig.